Versorgung mit Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige Personen, die Zuhause oder in Wohngemeinschaften von Angehörigen oder Pflegediensten gepflegt werden, haben Anspruch auf eine Versorgung mit ausgewählten Pflegehilfsmitteln bis zu einem Betrag von 40€ pro Monat.
Was sind die Voraussetzungen?
Die zu pflegende Person hat einen Pflegegrad Stufe 1, 2, 3, 4, 5 und wird Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft versorgt.
Dabei wird die Pflege von einer Privatperson oder einem Pflegedienst übernommen.
Die Versorgung solcher Pflegehilfsmittel muss bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Treffen die Voraussetzungen auf Sie oder die zu pflegende Person zu, sprechen Sie uns gerne an.
Gemeinsam füllen wir den Antrag aus und übermitteln Ihn an Ihre Krankenkasse.
Nach erfolgter Genehmigung, können wir Sie mit Pflegehilfsmittel bis zu eine Betrag von 40€ ohne gesetzliche Zuzahlung monatlich versorgen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!